Wir unterscheiden im Wesentlichen zwischen der Beurkundung und
der Beglaubigung. Bei der Beurkundung wird das Schriftstück (die sogenannte Urkunde) samt allen Anlagen den Beteiligten vorgelesen und anschließend unterschrieben. Hier bedarf die Vorbereitung der Urkunde oft einiger Zeit; nicht selten ist auch eine Vorbesprechung erforderlich.
Bei der Beglaubigung hingegen leistet der Notar oder die Notarin (lediglich) Gewähr für die Echtheit einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) oder einer Ablichtung von einem Original (beglaubigte Abschrift). Für Beglaubigungen können Sie bei uns in der Regel kurzfristig Termine erhalten, da diese meist nur wenige Minuten dauern.
Rufen Sie uns unverbindlich an.
04175-1003
Eine der Hauptaufgaben von Notaren ist sicherlich das Grundstücksgeschäft. Wann immer ein Grundstück den Besitzer wechselt – sei es durch Kauf, Erbschaft oder Übergabe zu Lebzeiten -, kommt früher oder später ein Notar oder eine Notarin ins Spiel. Oft stehen erhebliche Vermögenswerte im Raum, weshalb unsere Mitwirkung in fast allen Angelegenheiten des Grundstücksrechts gesetzlich vorgesehen ist. Wir kümmern uns für Sie um die rechtssichere Abfassung und die gesamte Abwicklung Ihrer Verträge, bis hin zum Grundbucheintrag.
Nicht nur bei der Gründung einer Gesellschaft, sondern auch im späteren Verlauf, hat der Unternehmer immer wieder Berührungspunkte mit dem Notariat. Wenn beispielsweise eine Kapitalerhöhung oder ein Gesellschafterwechsel ansteht, aber auch wenn sich einfach nur die Büroanschrift ändert, benötigt man für jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin. Während Sie sich um Ihre geschäftlichen Angelegenheiten kümmern, sind diese formalen Angelegenheiten bei uns in guten und kompetenten Händen.
Die Bandbreite dessen, womit der Notar oder die Notarin einem in erbrechtlichen Angelegenheiten behilflich sein kann, ist weit: Sie reicht von der Beratung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen über die Erbausschlagung bis zur Beantragung eines Erbscheins. Auch wenn Sie sich in einer Erbengemeinschaft wiederfinden und diese auseinandersetzen wollen, können wir Ihnen weiterhelfen. Frau Römer verfügt auch über eine Ausbildung zur Mediatorin, und ist Ihnen in diesem Zusammenhang gerne behilflich, eine gute Lösung zu finden, zu der alle Beteiligten schließlich „ja“ sagen können.
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur. Nisl ut mollis volutpat eros. Volutpat odio bibendum amet est arcu quam eleifend sit ligula.
Kontakt